Vorteile bei Riester
Der Vorteil ist, dass man außer bei der Bank, der Bausparkasse etc. vor Ort sich auch online über den Riester-Sparvertrag informieren kann. Das spart enorme Verwaltungskosten. Selbst bei Hartz IV bleibt der Riester-Vertag unberührt.
Wo kann man nun und mit wem einen solchen Vertag abschließen?
Man kann grundsätzlich bei allen Banken und Kreditinstituten, bei Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen, bei Finanzdienstleistungsunternehmen, bei Kapitalgesellschaften im Inland einen Versicherungsvertrag zur Altersvorsorgeversicherung abschließen. Letzteres können auch Zweigstellen europäischer Unternehmen sein, die aber im Inland eine Genehmigung zur Betreibung von Finanzgeschäften und Dienstleistungen haben. Staatlich gefördert werden aber nur zertifizierte, d.h. anerkannte Sparpläne. Für die Zertifizierung ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zuständig.
Riester-Rente- ein Ersatz für abgeschaffte Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage wurde 2005 angeschafft. Seitdem kann das Wohn-Riester-Sparen für selbstgenutzte Immobilien betrieben werden. Seit 1.1.2008 ist nun diese Regelung in Kraft. Bis zu 100 Prozent des angesparten Vermögens können unter der Voraussetzung der Bedingungserfüllung genutzt werden. Das gilt jedoch nur für Objekte, die nach dem 1.1.2008 gekauft wurden. Alle anderen, früheren Immobilienkäufe sind ausgenommen. Obendrein muss die Ansparsumme über 10000 Euro liegen. Für diese Eigenheimrente gelten dieselben Bedingungen wie für die restlichen Riester-Verträge.
Riester-Fondssparpläne- sicher vor der Abgeltungssteuer?
Seitdem die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, sind viele Anleger misstrauisch, ob sie später zur Abgeltungsteuer gebeten werden. Diese Befürchtungen kann man eindeutig entkräften, denn die Riester- Fondssparpläne, ob sie nun staatlich gefördert sind oder nicht, unterliegen nicht den Regelungen der Abgeltungssteuer. Dadurch stellen sie eine lukrative Geldanlage dar.
Wer kann nur in Fondssparpläne investieren?
Grundsätzlich jeder Bürger, es sei denn er hat bereits in einen förderungswürdigen Bank-Sparplan investiert. Dann zumindest entfallen die staatlichen Zulagen. Da das fondssparen der Volatilität (Kursschwankung) unterliegt, bietet es sich an über eine längere Phase zu sparen um diese Kursschwankungen auffangen und ausgleichen zu können. Der Vorteil der Fondssparpläne liegt darin, dass der Ertrag Abgeltungssteuerfrei ist und sehr hohe Renditen von bis zu 11 % zu erwarten sind. Kommt man in den Genuss staatlicher Zulagen, könnte man selbst bei keiner Rendite von einem Kapitalgewinn sprechen, weil ja das eingezahlte Kapital garantiert wird. Für ältere Sparer sind die bankbedingten Anlage und Investitionskonzepte im Fondssparen ungeeignet, weil die Banken sich zu schnell in die Sicherungsphase begeben müssen um die Auszahlung der Einzahlungen zu garantieren. Letztlich sind Fondssparpläne zwar abgeltungssteuerfrei, gänzlich steuerfrei aber sind ach sie nicht, denn die Einkünfte in der Rente müssen versteuert werden. Wenn man sich den Betrag nicht als monatliche Rente auszahlen lässt, sondern in einem Betrag, muss man 50 % davon versteuern, wenn man mindestens 60 Jahre alt ist und der Sparplan mindestens 12 Jahre angespart wurde. Dieselbe Regelung trifft auf nicht staatlich geförderte Fondssparpläne zu. Also nur wer lange sparen kann, ist mit dieser Anlage auf der (steuerlich) richtigen Seite.
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