Absetzung wegen Abnutzung bei Häusern
Immobilien können durchaus ein lohnenswertes Geschäft und für ihren Besitzer eine wirklich sinnvolle Investition sein. Allerdings geht es hier immer um große Summen und umso ärgerlicher ist es für einen Besitzer von Häusern oder Wohnungen, wenn sich der Wert seiner Immobilie im Laufe der Zeit beständig verschlechtert. Dieser Wertverlust ist ein finanziell wirklich erhebliches und spürbares Ärgernis, das viele Hausbesitzer über die Maßen belastet. Denn natürlich werden Wohnungen im wahrsten Sinne des Wortes verwohnt und natürlich nutzt sich ein benutztes Objekt beständig mehr und mehr ab. Das motiviert niemanden, auf dem Immobilienmarkt aktiv zu werden und sich als Hausbesitzer mit einem beständigen Verlust des anfangs investierten Kapitals abfinden zu müssen.
Man kann allerdings andererseits bei Häusern die Afa Immobilien, also die Absetzung der Abnutzung, finanziell gut ausnutzen. Denn genau aus diesem Problem heraus wurde rechtlich vom Staat für Hausbesitzer die besonders günstige Möglichkeit geschaffen, eine Immobilie abzuschreiben und dadurch den realen Wertverlust durch diesen finanziell attraktiven Vorteil sozusagen auszugleichen. Für alle Wohnungen und Häuser gibt es die Chance für den jeweiligen Eigentümer, den Wertverlust anteilig beim Finanzamt geltend zu machen, indem er ihn von der Steuer absetzt. Für Grundstücke ohne Gebäude darauf gilt das natürlich nicht, da sich diese Flächen ja nicht abnutzen wie ein benutztes Gebäude. Unterschiede gibt es nach Alt- und Neubauten und auch sonst funktioniert eine Afa nach strengen, genauen Regeln. Das Zauberwort hier lautet lineare Abschreibung, die mittlerweile die einzige mögliche Variante darstellt. Denn die früher erlaubte degressive Abschreibung ist aktuell nicht mehr zulässig. Bei der linearen Afa darf man über den gesamten Zeitraum der Abschreibung immer nur den gleichen Abschreibungssatz verwenden. Genau zwei Prozent der Anschaffungsinvestition darf ein Besitzer einer Immobilie über einen Zeitraum von genau 50 Jahren als Maximum steuerlich zu seinem Vorteil nutzen, um damit letztendlich den gesamten ursprünglichen Kaufpreis steuerlich einmal gespart zu haben.