Eine private Unfallversicherung kann die Existenz retten!
Das Leben verläuft nicht immer so, wie man es gern hätte. Von einem Moment zum anderen können Ereignisse stattfinden, durch welche das Leben in andere Bahnen gelenkt wird. Und keiner ist davor gefeit einen Schicksalsschlag zu erleiden. Unfälle charakterisieren sich dadurch, dass ein unvorhersehbares Missgeschick passiert, das keiner beabsichtigt hat. Und ist man kein Hellseher – was wohl die wenigsten von sich behaupten können – kann dem nichts entgegen gesetzt werden.
Ist man Arbeiter bzw. Angestellter, verfügt man automatisch über eine gesetzliche Unfallversicherung. Diese greift aber nur dann, wenn der Unfall sich in irgendeinem Zusammenhang mit dem Beruf ereignet. Geschieht ein Unfall jedoch in der Freizeit, heißt das Motto: Private-Unfallversicherung. Nur wer privat unfallversichert ist, ist auch in Bezug auf Freizeitunfälle geschützt.
Zahlreiche Anbieter sind in punkto Private-Unfallversicherung auf dem Markt vertreten. Als Verbraucher sollte man sich gut informieren, bevor man einen Versicherungsvertrag unterzeichnet. Der Preis alleine sollte einen nicht zu vorschnellen Entscheidungen hinreißen lassen. Man sollte sich gut darüber informieren, welche Leistungen einem dann de facto zustehen. Die diversen Versicherungsunternehmen warten zum Teil mit sehr unterschiedlichen Offerten auf. Was als Unfall eingestuft wird und was nicht, kann von einer Versicherungsagentur selbst definiert werden.
Zahlt sich nun eine private Unfallversicherung tatsächlich aus, obgleich man bereits gesetzlich unfallversichert ist? Die Antwort lautet: Ja! In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass rund 70% aller Unfälle in der Freizeit passieren. Und wie bereits erwähnt wurde, hilft einem die gesetzliche Unfallversicherung dann in keinster Weise weiter. Erleidet man nun im Privatleben ein Unglück, sind natürlich sowohl die Arzt- als auch die Behandlungskosten im Krankenhaus auch nach einem Freizeitunfall durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt.
Führt der Unfall aber zu Unkosten oder zu bleibenden Schäden, wird einem nur weitergeholfen, wenn man über eine private Unfallversicherung verfügt. Ist man also in so einem Fall lediglich krankenversichert, muss man die entstehenden Kosten oder den Verdienstausfall aus der eigenen Tasche bezahlen.
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