Der Kaufvertrag und seine unterschiedlichen Arten
Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen. Der Verkäufer verpflichtet sich darin zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache, der Käufer wiederum verpflichtet sich zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes. Betrachtet man die Vielzahl an Arten von Verträgen, so machen Kaufverträge einen großen Bereich aus. Sie umgeben uns im Alltag und selbst beim Kauf von Lebensmitteln gehen Konsumenten einen Kaufvertrag ein. Betrachtet man die Arten von Kaufverträgen, so können sich diese in unterschiedliche Kategorien unterteilen lassen. Es gibt zahlreiche Arten von Merkmalen, die sich auf Kaufverträge anwenden lassen. Eine Art des Kaufvertrags ist der Gattungskauf. Hier wird eine bewegliche Sache, die nur allgemein nach Maß, Zahl und Gewicht bestimmt ist, vom Verkäufer geliefert. Ist dieser Gegenstand beschädigt oder gar vollständig zerstört, so kann der Verkäufer dennoch liefern, denn es handelt sich beim Gegenstand um ein vertretbares Gut, das heißt, es gibt weitere gleichartige Gegenstände. Beim Stückkauf wird eine individuell bestimmte Sache vom Verkäufer geliefert. Das Gut ist im Gegensatz zum Gattungskauf nicht ersetzbar, daher kann der Verkäufer bei Zerstörung keinen Ersatz leisten. Vielen Konsumenten bekannt ist der Kauf auf Probe. Hierbei überlässt der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Ware für einen bestimmten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitfensters hat der Käufer ein Rückgaberecht, wenn ihm die Ware nicht zusagt. Sendet der Käufer die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so muss er für das Produkt bezahlen. Auch der Kauf zur Probe, bei dem eine kleine Menge von Waren mit dem Hinweis, dass man künftig bei Zufriedenheit größere Mengen beziehen möchte, bezogen wird sowie der Kauf nach Probe sind bekannt. Beim Kauf nach Probe wird eine Sache vom Verkäufer geliefert, deren Eigenschaften genau der dem Käufer zugänglich gemachten Probe entspricht. Weitere Kaufvertragsarten sind Typenkauf, Spezifikationskauf, Sofortkauf, Terminkauf, Fixkauf, Barkauf, Kreditkauf, Kauf auf Abruf, Handkauf, Versendungskauf und Streckengeschäft.
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