Wechselmöglichkeit und Wechselrecht innerhalb der PKV
Bis zum Gesundheitsreformgesetz vom 1. April 2007 konnten bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Altersrückstellungen sind Beträge, welche die Private Krankenversicherung (PKV) für die zu erwartende kostenintensivere Behandlungen im Alter aufbaut. Entsprechend hat sich ein Wechsel innerhalb der PKV-Gesellschaften selten gelohnt, denn mit jedem neuen Antrag musste auch neu begonnen werden, einen Teil des Beitrages als Sparanteil für die Altersrückstellung zu bilden. Je länger ein Vertrag lief, um so höher waren die gebildeten Rücklagen, die bei einem Wechsel dem Versicherten verloren gingen. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2007 hat sich dies geändert. Ein Teil der Altersrückstellungen können jetzt ab 2009 bei einem Wechsel innerhalb der PKV mitgenommen werden (Portabilität der Altersrückstellung).
Bestandskunden können innerhalb der PKV wechseln, dürfen allerdings die vollen angesammelten Altersrückstellungen nur innerhalb ihrer Gesellschaft mitnehmen. Deshalb ist es für Bestandskunden besser, bei ihrer Gesellschaft zu bleiben. Für die Neuabschlüsse ab 01.01.2009 gilt folgende Regelung: Neukunden können unter Mitnahme der angesammelten Altersrückstellungen auf der Rechnungsgrundlage des Basistarifs wechseln, also auch nicht mit den vollen Altersrückstellungen. Damit soll der Wettbewerb unter den Privaten Krankenversicherungen gefördert werden. Für unter 40-Jährige gibt es allerdings eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer sie ihre Rückstellungen nur teilweise mitnehmen dürfen, um den PKV-Gesellschaften etwas Luft zu geben. Wer hier Angebote wünscht, sucht einfach nach Versicherungsvergleich Private im Internet. Bei einem Wechsel ist jedoch immer zu berücksichtigen, dass jedes Mal eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird (es sei denn man wechselt in den Basistarif). Falls also mittlerweile Krankheiten aufgetreten sind, aktuelle Behandlungen notwendig sind bzw. konkrete Therapien für die Zukunft geplant sind, muss das im Antragsformular angegeben werden und kann so zu höheren Beiträgen oder Risikozuschlägen führen. Bisher Privatversicherte können seit 2009 auch in den neuen Basistarif wechseln und dabei ebenfalls ihre angesammelten Altersrückstellungen innerhalb der Gesellschaft mitnehmen. Das heißt, für Bestandskunden ist der uneingeschränkte Wechsel in den Basistarif möglich.
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