Kfz Haftpflicht Versicherung – Haftet der Fahrer bei Fahrradfahrer-Sturz?
Jeder kennt das. Man ist in Gedanken mit etwas anderem beschäftigt oder hat unter Zeitdruck endlich eine Parklücke gefunden, parkt schnell ein und schwingt auch schon die Tür auf, um auszusteigen. In den meisten Fällen geht das auch gut. Aber dabei kann es auch zu einem Unfall kommen. Nämlich dann, wenn ein Fahrradfahrer just zu diesem Zeitpunkt das stehende Auto passiert. Schnell kommt es zum Sturz – nicht selten mit schmerzhaften Verletzungen für den Radfahrer. Wie sieht es da mit der Kfz Haftpflicht Versicherung aus? Haftet der Autofahrer in solchen Fällen für die Unfallfolgen? Ja, auf jeden Fall. Ein Kfz-Fahrer trägt in vollem Umfang die Haftung, wenn er beim Öffnen der Fahrzeugtür – aus welchen Gründen auch immer – einen Fahrradfahrer übersieht. Selbst in dem Fall, dass der Fahrradfahrer keinen hinreichenden Sicherheitsabstand zum parkenden Auto eingehalten hat, gilt dieser Grundsatz. Die Schuld des Kfz-Fahrers überwiege in derartigen Situationen die Mitschuld des Radfahrers, so urteilen die Gerichte. Stellt der verletzte Radfahrer nach einem solchen Fall Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen so muss der Autofahrer dafür aufkommen. Diese Forderungen kann er seiner Kfz Haftpflicht Versicherung vorlegen.
Wie es mit den Schäden am eigenen Auto aussieht kommt ganz darauf an, für welche Variante er sich bei der Kaskoversicherung entschieden hat. Die Kfz Versicherung Teilkasko sichert gegen die geläufigsten Risiken wie Diebstahl, Wildunfälle, Unwetterschäden und Steinschlag ab. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung leistet sie aber keine Zahlungen bei selbstverursachten Unfällen. Wer vollkaskoversichert ist, bekommt den Schaden von seiner Kfz Versicherung erstattet.
Grundsätzlich gilt, dass ein Autofahrer sich beim Öffnen der Autotür immer vergewissern sollte bzw. sogar muss, dass dieses ohne Gefahr für Dritte möglich ist.